Mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid eine offene Rechnung eintreiben
Eine offene Rechnung muss nicht zwingend zu einem Forderungsausfall führen. Kann ein Gläubiger seinen Schuldner nicht zur Zahlung einer fälligen Rechnung bewegen, unterstützt ihn ein Inkassobüro bei dem Einzug der Forderung. Der Gläubiger kann auch privat Inkasso beauftragen, wenn er als Privatperson handelt und kein Unternehmer ist.
Was macht ein Inkassobüro?
Inkasso beauftragen privat bedeutet, dass ein Gläubiger sich an ein Inkassobüro wendet und dieses mit dem Einzug einer fälligen Forderung beauftragt. Dadurch, dass das komplette Verfahren des Forderungseinzugs von dem Inkassobüro übernommen wird, wird die Privatperson entlastet. Sie muss kein dreistufiges Mahnverfahren einleiten, bei Gericht keinen Mahnbescheid beantragen und keine Zwangsvollstreckung durchführen, wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.
Bei Inkasso beauftragen privat leitet das Inkassobüro alle Maßnahmen in die Wege, um einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Hierzu zählen insbesondere das außergerichtliche Mahnverfahren, das gerichtliche Mahnverfahren und die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids, damit die Forderung der Privatperson durch eine Zwangsvollstreckung in das Privatvermögen des Schuldners befriedigt wird.
Inkasso beauftragen privat – wie geht das?
Für die Beauftragung eines Inkassobüros muss der Gläubiger keine Unternehmereigenschaft nachweisen. Der Gläubiger kann auch als Privatperson Inkasso beauftragen.
Weil die Verfolgung und die Eintreibung eines offenstehenden Betrages viel Zeit in Anspruch nehmen wird, bietet Inkasso beauftragen privat viele Vorteile, die bei der persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Schuldner beginnen und bei der Kontopfändung enden, wenn der Schuldner nicht nach dem außergerichtlichen Mahnverfahren oder bei Zustellung des Mahnbescheids seine Bereitschaft zur Zahlung der Verbindlichkeit zeigt.
Inkasso beauftragen privat – wann ist der Schuldner im Verzug?
Zwingende Voraussetzung für ein Inkasso beauftragen privat ist, dass der Schuldner sich bereits im Zahlungsverzug befindet. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs (auch Schuldnerverzug) sieht das deutsche Recht die beiden folgenden Fälle vor:
- Der Gläubiger möchte eine offene Forderung einziehen und hat die erste Mahnung an den Schuldner verschickt. Um den Schuldner in Verzug zu bringen, ist keine zweite Mahnung erforderlich. Der Schuldner befindet sich mit Zustellung der ersten Mahnung im Zahlungsverzug.
- Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er endgültig erklärt, dass er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Privatperson als Gläubiger nicht nachkommen wird. Der Gläubiger darf keinen Zweifel mehr daran haben, dass der Schuldner den ausstehenden Betrag nicht mehr bezahlen wird. Äußert der Schuldner rechtliche Zweifel oder hält er sich nicht an einen vereinbarten Zahlungstermin, ist er noch nicht in Verzug geraten. Absolut kein Zweifel am Eintritt des Zahlungsverzugs besteht dagegen, wenn die Privatperson als Gläubiger eine schriftliche Erklärung des Schuldners bei der Beauftragung des Inkassobüros vorlegen kann.
Inkasso beauftragen – welche Möglichkeiten bietet das Inkasso?
Für das private Beauftragen eines Inkasso stehen dem Gläubiger mehrere Wege offen. Der Gläubiger kann das Inkassobüro damit beauftragen, dass dieses in seinem Namen die Forderung einzieht. Rechtlicher Inhaber der Forderung bleibt die Privatperson.
Die Privatperson kann die Forderung auch an das Inkassobüro abtreten. Die Forderungsabtretung ist im § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verankert. Es handelt sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, der zwischen dem Inkassobüro und dem Gläubiger geschlossen wird. Durch die schriftliche Vereinbarung geht die rechtliche Stellung des Gläubigers auf das Inkassobüro über. Wählt die Privatperson bei Inkasso beauftragen privat die Forderungsabtretung, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Vertrag über die Forderungsabtretung muss wirksam zustande gekommen sein.
- Die Forderung muss tatsächlich bestehen.
- Die Forderung muss sich eindeutig bestimmen lassen.
- Die Privatperson muss dazu berechtigt sein, die Forderung bei Inkasso beauftragen privat an das Inkassobüro übertragen zu können.
Als letzte Möglichkeit der Zusammenarbeit mit einem Inkassobüro kann die Privatperson die Forderung an das Inkassobüro verkaufen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Privatperson mit dem Schuldner keine Vereinbarung getroffen hat, die den Verkauf der Forderung ausschließt oder gesetzliche Gründe dagegenstehen. Die Privatperson sollte überdies sicherstellen, dass die Forderung pfändbar ist und die der Forderung zugrundeliegende Leistung oder Lieferung vollständig erbracht wurde.
Hat die Privatperson die Voraussetzungen für einen Verkauf der Forderung überprüft und keine Gründe gefunden, die dagegensprechen, kann Inkasso beauftragen privat dafür sorgen, dass sie von dem Inkassobüro umgehend den Betrag erhält, den sie gegen den Schuldner geltend machen wollte.
Inkasso beauftragen privat – Wie ist der Ablauf eines Inkassoverfahrens?
Wenn eine Privatperson sich zu Inkasso beauftragen privat entschlossen hat, nimmt das Inkassobüro seine Tätigkeit auf. Das Inkassoverfahren läuft wie folgt ab:
Zunächst wählt das Inkassobüro das außergerichtliche Mahnverfahren. Alle Bemühungen laufen darauf hinaus, den Schuldner vor der Einbeziehung des zuständigen Amtsgerichts zu einer Zahlung zu bewegen. Der Kontakt zum Schuldner wird telefonisch, schriftlich oder per E-Mail gesucht. Reagiert der Schuldner nicht oder lässt er das Inkassobüro wissen, dass er weiter nicht zur Zahlung bereit ist, stellt dieses einen Antrag auf einen Mahnescheid. Hiermit wird nicht nur das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Inkasso beauftragen privat bedeutet, dass das Inkassobüro auch einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner erwirken kann.
Ein Vollstreckungsbescheid erlaubt es der Privatperson oder dem Inkassobüro die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Hierzu kann auch die amtliche Hilfe eines Gerichtsvollziehers in Anspruch genommen werden.
Inkasso beauftragen privat – Wann kann das Konto des Schuldners gepfändet werden?
Haben weder das außergerichtliche Mahnverfahren noch der Mahnbescheid den Schuldner zum Einlenken veranlassen können, kann die Privatperson als letztes Mittel eine Zwangsvollstreckung und eine Kontopfändung durchführen lassen. Bei der Zwangsvollstreckung wird die Forderung der Privatperson aus dem Vermögen befriedigt. Findet eine Kontopfändung statt, wird die Bank des Schuldners angewiesen, so lange Beträge an den Gläubiger zu überweisen, bis die Forderung vollständig erfüllt ist.
Zusammenfassung
Inkasso beauftragen privat bedeutet, dass auch eine Privatperson, die gegen einen Schuldner eine Forderung geltend macht, den Forderungseinzug beauftragen kann. Um das Geld von dem Schuldner zu bekommen, kann das Inkassobüro auf drei unterschiedlichen Wegen für die Privatperson tätig werden. Neben dem Forderungseinzug besteht die Möglichkeit, die Forderung an das Inkasso abzutreten. Bei Inkasso beauftragen privat besteht auch die Möglichkeit, die Forderung an das Inkasso zu verkaufen.
Das Inkasso leitet alle Maßnahmen ein, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Neben dem außergerichtlichen Mahnverfahren besteht auch die Möglichkeit einen Mahnbescheid zu beantragen. Dies ist die Voraussetzung, um das Konto des Schuldners pfänden zu lassen.