Es ist ein leidiges Thema. Da bestehen Forderungen, doch der Schuldner hüllt sich in Schweigen, taucht ab und bezahlt einfach nicht. Aber das muss man sich als Gläubiger nicht gefallen lassen. Es gibt völlig legale Mittel und Wege, sich zu wehren und zu seinem Recht – und in diesem Fall auch zu seinem Geld – zu kommen: Man kann ein Inkasso beauftragen.
Bei kleineren Beträgen könnte man abwarten. Aber Vorsicht – es gibt Verjährungsfristen! Doch es geht durchaus nicht immer nur um kleiner Beträge. Offene Forderungen können eine Dimension annehmen, dass nicht nur die eigene Liquidität, sondern darüber hinaus die eigene Existenz bedroht ist. Anstatt Zeit, Geld und Nerven zu opfern, um offene Forderungen beizutreiben, sollten Sie besser ein seriöses Inkasso beauftragen. Das Inkassounternehmen unterstützt Sie effektiv bei der Durchsetzung und Eintreibung Ihrer Forderungen. Allerdings ist es an gewisse Vorgaben gebunden, ein Inkasso zu beauftragen.
Wer kann denn überhaupt ein Inkasso beauftragen?
Im Prinzip kann jeder Gläubiger ein Inkasso beauftragen, wenn berechtigten Forderungen bestehen. Dieser Weg steht dem Unternehmer ebenso offen wie der Privatperson. Voraussetzung ist lediglich, dass die Forderung rechtmäßig ist. Die Grundlage der Rechtmäßigkeit stellt ein Vertrag oder eine Rechnung dar. Damit ist belegt, dass der Gläubiger eine Leistung erbracht hat, beispielsweise eine Dienstleistung oder eine Warenlieferung. Wenn Zahlungsverzug eintritt, kann der Gläubiger ein Inkasso beauftragen.
Wann tritt Zahlungsverzug ein?
Es kann immer einmal vorkommen, dass eine fällige Zahlung versehentlich nicht ausgeführt wird. Dann schickt der Gläubiger eine Mahnung. Der Schuldner begleicht die offene Forderung und die Sache ist aus der Welt, bevor es zu einem Mahnbescheid oder einem Vollstreckungsverfahren kommen muss.
Auch ohne Mahnung ist ein Zahlungsverzug eingetreten, wenn ein festes Kalenderdatum genannt wurde. Gleiches gilt, wenn eine Zahlungsfrist gesetzt wurde. Wenn der Zahlungstermin – beispielsweise 30.4. oder die Zahlungsfrist von 14 Tagen – verstrichen sind, ist der Zahlungsverzug automatisch eingetreten und es braucht weder eine Mahnung noch den offiziellen Mahnbescheid, um den Zahlungsverzug festzustellen.
Unterschiedliche Vorgehensweisen, ein Inkasso zu beauftragen
Der Gläubiger hat die Möglichkeit, ein Inkasso zu beauftragen, das Inkassounternehmen agiert in diesem Falle im Auftrag des Gläubigers. Der Gläubiger kann die Forderung auch an das Inkasso abtreten, das Inkassounternehmen treibt dann die Forderung in eigenem Namen ein. Eine gängige Form bei drohenden Liquiditätsproblemen ist der Verkauf der Forderung. Das Inkassounternehmen übernimmt die Zahlung des offenen Betrages an den Gläubiger, was eventuelle finanzielle Probleme schnell beseitigt. Das Inkassounternehmen tritt damit an die Stelle des Gläubigers und treibt die Forderung in eigenem Interesse ein.
Vorgehensweise des Inkassounternehmens
Wenn sich der Gläubiger dazu entschlossen hat, ein Inkasso zu beauftragen, überprüft das Inkassounternehmen zunächst die Rechtmäßigkeit der Forderung. Das Inkasso nimmt den Kontakt zum Schuldner auf, um mithilfe des außergerichtlichen Mahnverfahrens, das auf den Mahnbescheid verzichtet, zu einer unbürokratischen Lösung zu kommen und die Forderung schnell eintreiben zu können.
Verlaufen diese Versuche fruchtlos, leitet das Inkasso durch den Mahnbescheid das gerichtliche Mahnverfahren ein. Der Mahnbescheid hat dabei große Bedeutung. Erstens ist der Mahnbescheid Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid, zweitens enthält der Mahnbescheid eine Widerspruchsfrist. Widerspricht der Schuldner innerhalb der im Mahnbescheid genannten Frist, geht die Angelegenheit den Weg zu einem Klageverfahren.
Das nachgerichtliche Inkassoverfahren greift dann, wenn der Mahnbescheid erfolglos war beziehungsweise der Schuldner dem Mahnbescheid widersprochen hat. In dem im Anschluss durchgeführten Klageverfahren wurde der Titel der Zwangsvollstreckung erwirkt. Der Schuldner erhält die letzte Chance, der Zwangsvollstreckung zu entgehen und die Forderung zu begleichen.
Nun gibt es jedoch auch Fälle, in denen selbst der erworbene Titel der Zwangsvollstreckung nichts nutzt und die Vollstreckung ergebnislos verläuft. Besonders in solchen Fälle zeigt es sich, wie vorausschauend es ist, ein Inkasso zu beauftragen. Denn das Inkassounternehmen überwacht die Aktivitäten des Schuldners – notfalls über Jahre. Falls sich die finanzielle Lage des Schuldners bessert, ist das Inkasso zur Stelle und die Vollstreckung wird durchgeführt.
Insolvenz des Schuldners
Das ist ein Horrorszenario. Sie haben eine berechtigte Forderung, haben sich entschlossen, ein Inkasso zu beauftragen, haben das komplette Prozedere einschließlich Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid durch – und dann stellt sich heraus, dass beim Schuldner nichts zu holen ist, ein er insolvent ist. Ein Gläubiger kann berechtigte Forderung nur innerhalb festgelegter Fristen beim Insolvenzverwalter geltend machen. Wie können Sie sich vor so einer Situation schützen? Die Informationen einer Wirtschaftsauskunftei sind in einem solchen Fall Gold wert. Der Gläubiger kann sich frühzeitig über eine drohende Insolvenz informieren und zeitnah reagieren. Bei der professionellen Überprüfung von Unternehmen werden Eckpunkte wie das Zahlungsverhalten, den Liquiditätsgrad oder das Kreditlimit untersucht. Dadurch kann der Gläubiger seinen Kundenstamm recht gut analysieren und gegebenenfalls auf eine Geschäftsbeziehung mit einem insolvenzgefährdeten Unternehmen verzichten.
Was kostet es, ein Inkasso zu beauftragen?
Ein seriöses und registriertes Inkassounternehmen ist an die Inkassogebührenordnung gebunden. Diese orientiert sich an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das bedeutet, dass es nicht mehr kosten darf, ein Inkasso zu beauftragen als einen Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen. Die konkrete Höhe der Gebühren steht immer im Verhältnis zu der Forderung. Die Kosten für das Inkassounternehmen hat übrigens der Schuldner zu tragen, diese werden der Forderung aufgepackt. Bevor Sie als Gläubiger ein Inkasso beauftragen, sollten Sie sich vergewissern, dass das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Auf der Website eines seriösen Inkassounternehmens finden Sie detaillierte Angaben zur Vorgehensweise, unter anderem zu rechtlichen Expertisen, zur Durchführung des Forderungsmanagements und nicht zuletzt entsprechende Referenzen.
Ein Inkasso beauftragen – der sinnvolle Weg, um Forderungen einzutreiben
Es ist ärgerlich, dass ein Vertragspartner überhaupt gezwungen ist, vom anderen Forderungen eintreiben zu müssen. Doch leider kommt das im Geschäftsalltag sehr häufig vor. Es können vielfältige Ursachen für den Zahlungsverzug vorliegen. Im harmlosesten Fall ist die Begleichung der Rechnung einfach nur vergessen worden. Oder aber der Schuldner fühlt sich im Recht und legt gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, worauf die Angelegenheit vor Gericht geklärt werden muss. Im schlimmsten Fall steht eine Insolvenz hinter der Nichtzahlung. Es gehört auch zu den Aufgaben des Inkassos, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und zeitnah die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Mit dem Inkasso an Ihrer Seite haben Sie durchaus gute Chancen, Ihre Forderungen durchzusetzen – und zwar ohne nervenzerfetzenden Aufwand. Vertrauen Sie dem Profi und scheuen Sie sich nicht, mit der Beitreibung Ihrer Forderungen ein seriöses Inkasso zu beauftragen.