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Inkasso

Wortherkunft:

Inkasso kommt von lateinisch incasso, „Eingang“, „Einziehung“
bzw. italienisch incassare „einkassieren“ oder „Geld einziehen“,
wird heute aber zumeist als Synonym für Inkassounternehmen verwendet.

Inkasso leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag: Viele Milliarden EUR, die der Wirtschaft in Form von Zahlungsausfällen jedes Jahr verloren gehen würden, werden durch Inkassounternehmen wieder zurück in den Wirtschaftskreislauf gebracht. In der öffentlichen Wahrnehmung hat Inkasso noch immer ein vergleichsweise negatives Image, das allerdings inzwischen kaum noch durch Fakten zu rechtfertigen ist:

  • Registrierungspflicht: Inkassounternehmen müssen sich seit 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsregister registrieren.
  • Sachkunde und Praxiserfahrung: Zur Registrierung bedarf es des Nachweises über die erforderliche Sachkunde und Praxiserfahrung.
  • Nutzen: Inkassounternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftskreislauf und stärken die Zahlungsmoral.

Bedauerlicherweise ist in der Bevölkerung noch immer das (unzutreffende) Bild verbreitet, dass Inkassounternehmen in der Mehrheit nicht seriös arbeiten würden obwohl es sich bei den Verfehlungen in der Vergangenheit zumeist um schwarze Schafe handelte, die nicht einmal über eine Registrierung verfügten. Auch durch TV-Formate, die bspw. Geldeintreiber begleiteten, die mit rabiaten Methoden arbeiteten (Moskau Inkasso), hat sich ein verzerrtes Bild der Inkassowirtschaft in den Köpfen der Bevölkerung eingebrannt.

Aufgrund dessen sind Politik und Verbraucherschützer meist sehr einseitig bestrebt, die Inkassowirtschaft zu bekämpfen obwohl sie damit vor allem denen schaden, für die letzten Endes die Inkassowirtschaft am nützlichsten ist: den Verbrauchern. Sehr häufig setzen Politik, Medien und Verbraucherschützer dabei fälschlicherweise Schuldnerschutz mit Verbraucherschutz gleich, ein folgenschwerer Irrtum, da damit genau das Gegenteil dessen erreicht wird, was durch die Beteiligten angestrebt wird. Inkassounternehmen und Rechtsanwälte können nur dann auf Kosten des Schuldners eingeschaltet werden, wenn dieser schuldhaft in Verzug gerät – es ist also überwiegend der Schuldner, der sich nicht an Recht und Gesetz hält, nicht die Gläubiger.

Dieser Schuldner, der seine übernommenen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist nicht besonders schutzwürdig, da durch sein Verhalten enorme Schäden für die Wirtschaft entstehen, die letzten Endes die Masse der Verbraucher zu schultern hat: Können Forderungen nicht eingetrieben werden, gehen die Firmen meist dazu über, den Forderungsausfall einzupreisen. Damit steigen für alle Verbraucher die Preise und diese finanzieren die unseriösen Schuldner mit, die ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen. Konsequenterweise müssten also eigentlich Politik, Verbraucherschützer und Medien große Befürworter der Inkassowirtschaft sein, da sie unterm Strich einen großen Beitrag leistet, die Kosten des Fehlverhaltens weniger eben diesen aufzuerlegen und nicht die Allgemeinheit, die sich korrekt verhält, zur Kasse zu bitten.

Natürlich gibt es – wie überall (auch unter Rechtsanwälten) – schwarze Schafe, die Anlass zur Beschwerde liefern. Es ist im Sinne aller Beteiligten, diese schwarzen Schafe ausfindig zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass diese ihr Verhalten ändern oder aus dem Markt ausscheiden – allerdings – und das ist leider in der Vergangenheit viel zu häufig passiert – sollte man hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.

Welche Vorteile bietet Inkasso aus Sicht von Gläubigern?

Viele Unternehmer (und Privatpersonen) stehen vor dem Problem, dass Kunden ihre Rechnungen nicht fristgerecht bezahlen. Die Reaktion auf klassische Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen bleibt aus. Gerade bei kleinen Unternehmen und Dienstleistern können diese Forderungsausfälle ein großes Problem darstellen. Das Geld fehlt für Investitionen oder für die Zahlung der eigenen Verbindlichkeiten. In größeren Firmen ist die Zahlungsfähigkeit durch ausbleibende Rechnungen nicht so schnell gefährdet. Dennoch stellen säumige Schuldner ein Ärgernis dar. Mitarbeiter der Forderungsabteilung müssen sich um das Eintreiben der offenen Rechnungen kümmern. Sie müssen die Entscheidung treffen, ob Sie sich selbst um das Eintreiben der offenen Forderungen kümmern oder einen Profi beauftragen möchten.

Klassische Mahnverfahren kosten Zeit und Geld

Mahnverfahren sind aufwendig und teuer – und bieten keine Garantie dafür, dass der Kunde die Rechnung am Ende auch bezahlt. Als Unternehmer gehen Sie zunächst in Vorleistung. Ob Sie die investierten Kosten vom Schuldner zurückbekommen, ist zunächst fraglich. Als Alternative zum Eintreiben der Schulden in Eigeninitiative können Sie ein Inkasso beauftragen. In diesem Fall verkaufen Sie die Forderung an das Institut oder beauftragen dieses mit deren Beitreibung und erhalten die Kosten abzüglich einer Provision sofort erstattet. Alternativ kümmern Sie sich selbst um das Eintreiben der Forderung. Sie haben ferner auch die Möglichkeit, den Erlass eines Mahnbescheids zu beantragen oder einen Rechtsanwalt mit dem Eintreiben der Forderung zu beauftragen. Erfahren Sie, welche Vorteile das Inkasso Ihnen bieten kann und welche Unterschiede zur Ausstellung von einem Mahnbescheid oder der Übergabe der Forderung an einen Rechtsanwalt bestehen.

Eine offene Rechnung bleibt unbezahlt – diese Möglichkeiten haben Sie

In den meisten Unternehmen erfolgt die Rechnungsstellung digitalisiert. Sie unterliegt einem Automatismus, der den Überblick deutlich erleichtert. Die Mitarbeiter müssen bei der Abrechnung nicht mehr manuell prüfen, ob eine Rechnung bezahlt ist oder nicht. Sollten Kunden nicht zahlen, erfolgt eine entsprechende Meldung. Sie können das System so einstellen, dass der Versand von Mahnungen automatisch erfolgt. Nur wenige Schuldner gehören zu den Zahlungsverweigerern. Es kommt vor, dass der Kunde in der Hektik des Alltags vergessen hat, die Zahlung zu leisten. In diesem Fall leistet die erste Mahnung, die das System automatisch versendet, einen guten Dienst. Sie erinnert an die Zahlungsfrist. Viele Kunden überweisen nach der Mahnung den offenen Betrag, sodass Sie kein Inkasso beauftragen müssen. Für die Mahnung können Sie eine Gebühr verlangen, welche die Kosten für den Zahlungsverzug deckt. Sollte der Kunde jedoch auf die erste und zweite Mahnung nicht reagieren, müssen Sie von einem Zahlungsunwillen ausgehen. Mitunter steckt dahinter auch eine Zahlungsunfähigkeit. Beides führt dazu, dass Sie Außenstände haben, die Sie eintreiben müssen. Da Sie nicht davon ausgehen können, dass weitere Mahnungen den gewünschten Zahlungswillen bewirken, müssen Sie zu anderen Maßnahmen greifen.

Diese Möglichkeiten stehen Ihnen offen:

* Forderungsbetreibung im eigenen Unternehmen
* Mahnbescheid beantragen
* Rechtsanwalt mit dem Eintreiben der offenen Forderung beauftragen
* Inkasso beauftragen

Erfahren Sie, worin sich die Optionen unterscheiden und welche Vor- und Nachteile es gibt. Wenn Sie alle Möglichkeiten des Forderungsmanagements kennen, können Sie sich für die Variante entscheiden, die für Sie und Ihre Situation am besten geeignet erscheint.

Forderungsbetreibung im eigenen Unternehmen

Große Unternehmen haben eigene Inkassoabteilungen, die eine Beitreibung der Forderungen übernehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Schuldner zur Bezahlung der offenen Forderung zu zwingen. Als Unternehmen benötigen Sie für die Durchsetzung Ihrer Forderung einen Titel. Dies unterscheidet ein Unternehmen von einer Behörde. Einige Behörden, beispielsweise Kommunen oder die Finanzämter, können Forderungen ohne das Vorliegen eines Titels eintreiben (da ihre Bescheide sofort vollstreckbar sind). Dies ist für Unternehmen und Privatpersonen nicht möglich. Es muss ein Titel vorliegen, um über den Weg der Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung an das Geld zu kommen. Um einen Titel zu erwirken, können Sie den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Alternativ erheben Sie Klage vor dem zuständigen Gericht oder Sie beauftragen einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung Ihrer Forderung.

Die Kosten für die Beitreibung berücksichtigen

Die Forderungsbeitreibung von offenen Zahlungen über das eigene Unternehmen kostet Zeit und auch Geld. Wenn Sie einen Mahnbescheid beantragen, einen Rechtsanwalt beauftragen oder eine Klage erheben, zahlen Sie zunächst die Gebühren. Wenn Sie das Verfahren gewinnen und einen Titel erwirken, bekommen Sie die Kosten vom Schuldner erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass der Schuldner zahlungsfähig ist. Andernfalls kann es Ihnen passieren, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Ein Titel ist 30 Jahre gültig. Doch es gibt Schuldner, die dauerhaft zahlungsunfähig sind, etwa weil sie nur ein kleines Einkommen haben, das Sie nicht pfänden können, da es unterhalb der sogenannten Pfändungsfreigrenze liegt (monatlich fast 1.200 EUR). Dies sollten Sie bedenken, wenn Sie sich für diesen Weg der Forderungseintreibung entscheiden.

Gerichtliches Mahnverfahren

Den Weg der gerichtlichen Klage mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts können Sie umgehen, indem Sie einen Mahnbescheid beantragen. Diese Form des Inkasso erfreut sich bei Gläubigern insofern einer hohen Akzeptanz, als dass es ein einfacher Weg ist, einen Titel zu erlangen. Sie umgehen das teure und langwierige Gerichtsverfahren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht.

Voraussetzung für die Beantragung des Mahnbescheids

Für die Eröffnung des Mahnverfahrens mit einem Mahnbescheid gibt es keine besonderen Voraussetzungen. So sind Sie nicht verpflichtet, dem Schuldner eine gewisse Anzahl an Mahnungen zu senden, bevor Sie bei einem Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen können. Soll diese Art des Inkasso für Sie erfolgreich sein, müssen Sie eine unbestrittene Forderung nachweisen können. Sollte der Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen, kann eine Gerichtsverhandlung die Folge sein. In dieser müssten Sie dann die Forderung zweifelsfrei nachweisen können.

Mahnverfahren eröffnen

Das Mahnverfahren beantragen Sie bei dem Amtsgericht, das für den Wohnsitz des Schuldners zuständig ist. Wenn Sie sich nicht an der Rechnungsadresse orientieren können, haben Sie die Möglichkeit, beim Einwohnermeldeamt ein Auskunftsersuchen zu stellen. Dies ist kostenpflichtig aber Sie bekommen eine verbindliche Auskunft für den Hauptwohnsitz und können Ihren Antrag auf Erlass des Mahnbescheids an dieses Gericht stellen. Die eigentliche Beantragung ist sehr einfach. Sie füllen das Formular aus und reichen den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids ein. Geben Sie die Hauptforderung und anfallende Nebenkosten an. Hier kann es sich um Verzugszinsen handeln, um Kosten für die Mahnungen oder für die Auskunft der Wohnadresse. Auch die Kosten für die Erstellung des Mahnbescheids können Sie dem Schuldner in Rechnung stellen. Sie reichen den Mahnbescheid beim Amtsgericht ein und leisten eine Vorauszahlung. Das Amtsgericht sendet den Mahnbescheid an den Schuldner. Dieser hat zwei Wochen Zeit, sich zum Mahnbescheid zu äußern. Wenn der Schuldner der Forderung nicht widerspricht, sind Sie einen Schritt weitergekommen. Sie können das Mahnverfahren vorantreiben.

Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen

Hat der Schuldner auf dem Mahnbescheid nicht reagiert oder die Forderung eingeräumt, können Sie im zweiten Schritt den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Diesen Antrag stellen Sie erneut an das Amtsgericht, das für den Wohnsitz des Schuldners zuständig ist. Die Ausstellung kostet erneut eine Gebühr. Fassen Sie alle bisher angefallenen Gebühren zusammen und führen Sie diese als Nebenkosten auf. Beachten Sie, dass der Schuldner auch dem Vollstreckungsbescheid widersprechen kann. Anders als beim Mahnbescheid muss er den Widerspruch in diesem Fall allerdings begründen.

Folgen des Vollstreckungsbescheides

Wenn der Schuldner dem Vollstreckungsbescheid nicht widerspricht oder wenn er die Forderung anerkennt, bekommen Sie einen Titel für die außenstehende Forderung. Aus diesem Titel können Sie vollstrecken, etwa durch eine Lohn- oder Kontopfändung. Erhebt der Schuldner Widerspruch, müssen Sie Klage erheben. Gleiches gilt bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Auch dann bleibt Ihnen nur der Weg der Klage, da Sie bei einem Widerspruch weder aus dem Mahnbescheid noch aus dem Vollstreckungsbescheid die Forderung beitreiben können.

Einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung der Forderung beauftragen

Einen Rechtsanwalt können Sie jederzeit mit der Beitreibung der Forderung beauftragen. Diese Art des Inkasso ist möglich, bevor Sie einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid auf den Weg bringen. Aber auch im Falle des Widerspruchs durch den Schuldner können Sie sich für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entscheiden. Doch auch für diesen Weg gilt: Sie haben keine Garantie, dass Sie die offene Forderung realisieren können. Die Kosten für das Inkasso durch den Rechtsanwalt zahlen Sie zunächst selbst. Diese Variante ist teurer als der Mahnbescheid. Wenn der Schuldner zahlt, muss er Ihnen die Kosten für das Inkasso durch den Rechtsanwalt bezahlen. Sollte der Schuldner zahlungsunfähig sein, kann es sein, dass Sie die Kosten für den Anwalt nicht erstattet bekommen. Gleiches gilt für die Gerichtsgebühren, die Sie in den Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid investieren.

Nachteile des Inkasso durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid und durch den Rechtsanwalt

Wenn Sie diese Varianten des Inkasso beauftragen, ergeben sich zwei Nachteile, derer Sie sich bewusst sein sollten: Sie tragen Kosten für das Mahnverfahren, ohne dass Sie die Sicherheit haben, Ihr Geld auch wirklich zu erhalten. Ein Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, aber auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts gibt Ihnen keine Garantie, dass Sie Ihr Geld kurzfristig bekommen. Das Inkasso mit dem Mahnbescheid kann sich in die Länge ziehen, wenn der Schuldner in den Widerspruch geht. Diesen Weg kann er auch dann wählen, wenn er genau weiß, dass er Ihnen die Summe schuldet. In diesem Fall müssen Sie Ihren Anspruch wie beschrieben in einem Gerichtsverfahren durchsetzen. Dies kann sehr langwierig sein. Viele Gerichte sind überlastet, sodass Sie keinen kurzfristigen Termin bekommen können. Sie sehen einem ungewissen Ausgang des Verfahrens entgegen, wenn Sie auf diesen Wegen ein Inkasso beauftragen. Doch es gibt noch eine Alternative: Sie können die Forderung an ein Inkassounternehmen zur Beitreibung abgeben oder Ihre Forderung an dieses verkaufen.

Inkasso beauftragen – der schnelle Weg zur Beitreibung einer Forderung

Ein Inkassobüro zu beauftragen, ist bei kleinen und auch größeren Forderungen möglich. Es gibt in Deutschland eine Vielzahl an Dienstleistern, die das Inkasso für Firmen oder Privatpersonen übernehmen. Haben Sie sich entschieden, ein Inkasso zu beauftragen, haben Sie zwei Optionen: Sie können die Forderung direkt an das Inkasso verkaufen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie den ausstehenden Betrag nach einer Prüfung ausbezahlt bekommen. Alternativ können Sie ein Inkasso beauftragen, für Sie die Eintreibung der Forderung zu übernehmen. In diesem Fall sparen Sie Zeit, denn Sie müssen sich nicht mit der Beantragung von einem Mahnbescheid oder einem Vollstreckungsbescheid auseinandersetzen.

Inkasso beauftragen und Forderung verkaufen

Entscheiden Sie sich, ein Inkasso zu beauftragen und die Forderung zu verkaufen, sind für Sie verschiedene Vorteile damit verbunden:

* Sie bekommen die ausstehende Forderung schnell ausbezahlt
* Sie müssen keine weiteren Kosten aufwenden
* Sie sparen Zeit und können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren

Das Eintreiben der Forderung übernimmt das Inkassounternehmen für Sie, dem Sie Ihre Forderung verkaufen. Für Sie ist die Forderung damit erledigt. Selbst wenn der Schuldner nicht zahlt, stehen Sie dafür nicht automatisch ein. Hier kommt es auf den Vertrag an, den Sie mit dem Inkasso-Dienstleistungsunternehmen abgeschlossen haben. Es gibt Dienstleister, die den Betrag auf dem Weg der Klage eintreiben und die Kosten vom Schuldner zurückholen. Hier ist u.a. zu unterscheiden zwischen „echtem“ und „unechtem“ Verkauf Ihrer Forderung (eine Unterscheidung, die man bspw. auch beim sogenannten Factoring vornimmt): Der echte Verkauf sorgt dafür, dass Sie mit der Forderung nach dem Verkauf nichts mehr zu tun haben – der unechte Verkauf sorgt dafür, dass Sie (zum Teil) im Risiko bleiben bspw. für den Fall, dass die Forderung nicht beigetrieben werden kann – oder aber auch für den Fall, dass Sie noch zusätzlich eine Prämie erhalten falls die Forderung mehr erlöst als ursprünglich angenommen.

Abgabe der Forderung an ein Inkasso – der richtige Zeitpunkt

Sie selbst entscheiden, ob und wann Sie eine offene Forderung dem Inkasso übergeben. Es ist jedoch notwendig, dem Schuldner zunächst eine Zahlungserinnerung und, im zweiten Schritt, eine Mahnung zu senden. Dies ist nicht nur vorgeschrieben: Auf diese Weise haben Sie die Chance, die Angelegenheit gütlich zu regeln. Entscheiden Sie sich, ein Inkasso zu beauftragen, um die Forderung beizutreiben, verlieren Sie den Kunden aller Wahrscheinlichkeit nach. Dies sollten Sie bei guten und treuen Kunden nicht riskieren. Es kann immer vorkommen, dass ein Kunde die Zahlung versäumt. Sie sollten ihm die Chance zur Zahlung einräumen, bevor Sie ein Inkasso beauftragen. Sollte der Kunde auch nach der zweiten Mahnung nicht reagieren, können Sie das externe Inkasso in die engere Wahl nehmen. Für den Kunden ist die Abgabe der Forderung unangenehm. Sie ist mit Kosten verbunden, die der Kunde tragen muss. Bei Kunden, die nach mehrfacher Mahnung nicht zahlen möchten, sollten Sie sich keine Gedanken über die Folgen machen, wenn Sie ein Inkasso beauftragen. Aller Wahrscheinlichkeit nach möchten Sie mit diesen Kunden ohnehin keine weitere Geschäftsbeziehung aufrechterhalten oder erneut eingehen.

Inkasso beauftragen – so funktioniert es

Möchten Sie ein Inkasso beauftragen, wählen Sie im ersten Schritt einen Dienstleister aus. Diesem bieten Sie die offene Forderung an. Dazu ist es wichtig, dass Sie für das Inkasso alle Details zusammenstellen. Sie übermitteln die Einzelheiten der Forderung, wie den Rechnungsbetrag und die bislang angefallenen Kosten. Darüber hinaus erfährt der Dienstleister für Inkasso auch die Adresse des Kunden. Da es sich um einen Verkauf der Forderung handelt, bekommen Sie Ihre offene Rechnung unmittelbar nach der Übernahme der Forderung beglichen. Dies ist für Sie vor allem dann von Vorteil, wenn Sie auf das Geld angewiesen sind, etwa weil Investitionen ausstehen oder weil Sie mehrere offene Rechnungen von zahlungsunwilligen Kunden haben. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass Sie nach der Abgabe der Forderung auf diese Rechnung keinen Einfluss mehr haben. Das Inkasso Institut teilt dem Kunden mit, dass es die Forderung übernommen hat. Von diesem Zeitpunkt an endet Ihre Kommunikation mit dem Kunden. Sollte dieser die Forderung nach der Übergabe an Sie überweisen, leiten Sie das Geld zurück oder Sie geben den gezahlten Betrag an das Inkasso weiter. Sie selbst haben dann keinen Anspruch mehr auf die Forderung, da Sie das Geld bereits von dem Inkasso bekommen haben im Tausch gegen Ihre Forderung, deren Eigentümer Sie damit nicht mehr sind.

Kosten für die Dienstleistung des Inkasso

Haben Sie sich entschieden, ein Inkasso zu beauftragen, fallen für Sie in der Regel keine weiteren Kosten an. Die Gebühren, die ein Inkasso Dienstleister verlangen darf, sind meist von der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abhängig. Diese orientieren sich an der Höhe der Forderung (Streitwert). Hinzu kommen Auslagen für die Post, die Einholung von Informationen bei den Behörden und die Kosten für die Telekommunikation. Ist die Beantragung von Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erforderlich, erhöht dies die Kosten zusätzlich. Wenn Sie ein Inkasso beauftragen, müssen Sie diese Kosten meistens nicht tragen. Der Dienstleister legt die Kosten aus und treibt sie vom Schuldner ein. Sie erhalten den Gegenwert Ihrer Forderung und können mit dem Geld arbeiten, als hätte der Schuldner an Sie persönlich gezahlt. Dies ist sehr praktisch, weil Sie sich nicht mehr selbst um die Eintreibung der Forderung kümmern müssen und das Geld schnell zur Verfügung haben.

Inkasso beauftragen und Angebot einholen

Haben Sie sich entschieden, ein Inkasso zu beauftragen, setzen Sie sich mit einem Dienstleister in Verbindung und holen ein entsprechendes Angebot ein. Wenn Ihre Forderung alle Voraussetzungen für die Beitreibung durch das Inkasso erfüllt, nimmt der Dienstleister den Auftrag an und zahlt Ihnen den Gegenwert aus. Damit haben Sie die Forderung übertragen und die Sache ist für Sie erledigt.

Inkasso beauftragen ohne Forderungsverkauf

Als Alternative zum Verkauf der Forderung können Sie ein Inkasso beauftragen, das Mahnverfahren für Sie zu eröffnen. Auch hier fallen keine Kosten für Sie an, denn das Inkasso treibt diese zusammen mit der Hauptforderung beim Schuldner ein. Der Unterschied dieser Art des Inkasso liegt darin, dass der Dienstleister im Falle der Nichtzahlung die Forderung an Sie zurückgeben kann. In diesem Fall tragen Sie auch die Kosten für den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid. Haben Sie sich entschieden, diese Dienstleistung des Inkasso zu beauftragen, sparen Sie Zeit. Sie müssen sich nicht selbst um die Ausstellung der Anträge für Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid kümmern. Im Erfolgsfall bekommen Sie die offene Rechnung ausgezahlt. Der Schuldner zahlt die Gebühren an den Dienstleister und die Forderungsangelegenheit ist für Sie erledigt. Bei zahlungsunfähigen Schuldnern ist diese Variante, das Inkasso zu beauftragen, in der Konsequenz nicht so zielführend. Wägen Sie somit ab, auf welche Weise Sie das Inkasso beauftragen möchten und lassen Sie sich im Idealfall durch das von Ihnen ausgewählte Inkassounternehmen für mehrere Varianten Angebote unterbreiten, sofern möglich.

Eine Forderung eintreiben – entscheiden Sie sich für den richtigen Weg

Es gibt verschiedene Wege, einen säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. In vielen Fällen ist eine Zahlungserinnerung oder eine erste Mahnung ausreichend. Leider gibt es jedoch Schuldner, die eine Zahlung dauerhaft verweigern. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich, und nicht immer steht ein Vorsatz dahinter. Dennoch sind Sie auf die Zahlung angewiesen und sollten entsprechend reagieren. Wenn Sie sich nicht selbst um die Eintreibung der Forderung bemühen möchten, können Sie ein Inkasso beauftragen. Der Dienstleister übernimmt alle Formalitäten, die für die Beitreibung der Forderung notwendig sind. Sie entscheiden individuell, ob Sie die Forderung an das Inkasso verkaufen oder nur das Mahnverfahren abgeben möchten. In der Regel tragen Sie keine Kosten, weil der Schuldner diese übernimmt. Nur bei hartnäckigen Zahlungsverweigerern und einem ausbleibenden Erfolg der Inkassomaßnahmen können weitere Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie ein Inkasso beauftragen und dieses Ihnen die Kosten bspw. im Misserfolgsfall auferlegt (viele Inkassounternehmen tragen allerdings dieses Risiko selbst, sodass Sie selbst im schlechtesten Fall, dass Ihre Forderung nicht durchsetzbar sein sollte, zumindest keine zusätzlichen Kosten haben). Sollten Sie sich entscheiden, selbst den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid zu beauftragen oder einen Rechtsanwalt zu mandatieren, müssen Sie die Kosten in jedem Fall vorstrecken. Im Erfolgsfall muss der Schuldner die Kosten erstatten. Kann er nicht zahlen, verbuchen Sie die Kosten im schlimmsten Falle als Verlust. Bei einem Verkauf der Forderung trägt – abhängig vom Vertrag – das Inkassounternehmen den Verlust. Um diese Wahrscheinlichkeit zu minimieren, müssen Sie einen Antrag auf Übernahme der Forderung stellen. Die Entscheidung über die Annahme der Forderung trägt der Inkasso Dienstleister.

Fazit:

Die Entscheidung, wie Sie mit Zahlungsausfällen von Kunden und Geschäftspartnern umgehen, obliegt Ihnen. Nutzen Sie die Möglichkeit, ein Inkasso zu beauftragen. Die Vorteile liegen in der Ersparnis von Zeit und Geld. Sie können sich Ihrem Tagesgeschäft widmen und brauchen sich nicht selbst um die Eintreibung der Forderung zu kümmern. Beim Forderungsverkauf bekommen Sie die offene Summe kurzfristig ausgezahlt. Dies ist von Vorteil, wenn Sie dringend auf das Geld angewiesen sind. Vergleichen Sie die Möglichkeiten und wählen Sie eine Option, die Ihnen den größten Nutzen bringt.

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